Religionsunterricht

Religionsunterricht Religiöse Vereinigungen haben eine Verantwortung bei der Vermittlung menschlicher und kultureller Werte. Dies zeigt sich unter anderem an Schulen. Die BRG Hamburg versteht sich als Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikel 140 Grundgesetz i.V. mit Artikel 137 Abs. 3 Weimarer Verfassung. In dieser Eigenschaft hat die BRG Hamburg am 9.05.2017 einen Antrag auf staatlichen Religionsunterricht … Religionsunterricht weiterlesen