Religionsunterricht

Religiöse Vereinigungen haben eine Verantwortung bei der Vermittlung menschlicher und kultureller Werte. Dies zeigt sich unter anderem an Schulen. Die BRG Hamburg versteht sich als Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikel 140 Grundgesetz i.V. mit Artikel 137 Abs. 3 Weimarer Verfassung. In dieser Eigenschaft hat die BRG Hamburg am 9.05.2017 einen Antrag auf staatlichen Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Buddhistischen Religionsgemeinschaft Hamburg nach Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und § 7 Hamburgisches Schulgesetz gestellt.

Denn anerkannte Religionsgemeinschaften haben grundsätzlich ein Recht, Schülerinnen und Schülern ihrer Konfession die jeweils eigene religiöse Weltsicht zu vermitteln. Das Hamburger Schulgesetz betont aber auch, dass der Religionsunterricht „im Geiste der Achtung und Toleranz gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen“ zu erteilen ist.

In der Weltstadt Hamburg gibt es seit einigen Jahren eine Besonderheit: Den dialogischen „Religionsunterricht für alle“ (RUfa). Dieser Religionsunterricht nimmt im Erfahrungs- und Verstehenshorizont der Schülerinnen und Schüler die Frage nach Glaube und Gott, nach dem Sinn des Lebens, nach Liebe und Wahrheit, nach Gerechtigkeit und Frieden, nach Kriterien und Normen für verantwortliches Handeln auf. Er führt die Schülerinnen und Schüler zur Begegnung und Auseinandersetzung mit den verschiedenen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen, die unser heutiges Leben beeinflussen. Dabei geht der Religionsunterricht von der Voraussetzung aus, dass in religiösen Traditionen und lebendigen Glaubensüberzeugungen Möglichkeiten der Selbst- und Weltdeutung sowie Aufforderungen zu verantwortlichem Handeln angelegt sind, die die Selbstfindung und die Handlungsfähigkeit des Menschen zu fördern vermögen.

Bisher stand dieser Religionsunterricht allein in der Verantwortung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Wir sind überzeugt, dass gerade der Buddhismus mit seinem hohen Dialog-Potenzial im Sinne der Friedensverantwortung der Religionen zu einem so konzipierten offenen Religionsunterricht erhebliche Beiträge leisten kann und sollte! Angeregt durch die langjährige Arbeit des „Interreligiösen Forums Hamburg“, beteiligte die Nordkirche Muslime, Aleviten, Buddhisten, Hindus und Bahai an der Erstellung von Unterrichtsmaterialien und Lehrplänen. Es gibt einen Beschluss des Gesprächskreises Interreligiöser Religionsunterricht (GIR) von 1997, dass Buddhisten und Hindus bei der Entwicklung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen für den RUfa mitwirken sollen.

Seit dem Abschluss von Grundlagenverträgen mit muslimischen und alevitischen Gemeinschaften mit der Freien und Hansestadt Hamburg im November 2012 wird an einigen Schulen das Fach Religion in gleichberechtigter Verantwortung unterrichtet – von der Evangelischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde, den muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde. Wir Buddhisten können uns aber weder an der Überarbeitung der Lehrpläne beteiligen noch eigene Lehrerinnen und Lehrer stellen. Dies sehen wir als eine klare Benachteiligung.

Sollen Hamburger Buddhisten einen eigenen Religionsunterricht an Schulen geben – für Kinder mit buddhistischem Hintergrund bzw. solche, die sich aus freien Stücken dafür entscheiden? Es gibt Beispiele:

In Berlin wird seit 2003 an Schulen ein buddhistischer Religionsunterricht angeboten. Die Verantwortung trägt die Buddhistische Gesellschaft Berlin e. V., im Auftrag der Deutschen Buddhistischen Union. Auch in Österreich wird das Fach Buddhistische Religion seit 1993/94 in mehreren Bundesländern an öffentlichen Schulen gelehrt und ist für die Maturaprüfung (Abitur) zugelassen. Es existieren umfangreiche Unterrichtsmaterialien und Rahmenpläne für buddhistischen Religionsunterricht in deutscher Sprache.

Viele betrachten den einseitigen, rein konfessionsgebundenen Religionsunterricht als nicht mehr zeitgemäß. Auch wir halten den dialogischen „Religionsunterricht für alle“ für den besseren Weg. Kinder und Jugendliche sollen – auf der Grundlage von umfassender und ausgewogener Information – sich eine eigene Meinung in religiös-weltanschaulichen Dingen bilden und lernen sich selbst zu positionieren und Menschen mit einer anderen Überzeugung zu respektieren und wertzuschätzen. Damit der „Religionsunterricht für alle“ seinem Anspruch gerecht werden kann, fordern wir: Gleichberechtigte Beteiligung von Buddhisten und Hindus bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien und Lehrplänen, die Möglichkeit der Ausbildung von eigenen Lehrerinnen und Lehrern sowie Schulungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer anderer Religionen, die im Religionsunterricht buddhistische Inhalte mit lehren. Hierfür bietet sich an, neben dem Lehramtsstudium Alevitische Religion und Islamische Religion ein Lehramtsstudium Buddhistische Religion an der Akademie der Weltreligionen zu etablieren und den Buddhismus stärker in die Fortbildung aufzunehmen.

www.awr.uni-hamburg.de/studium/lehramtsausbildung.html

Kontakt:

Religionsunterricht: Carola Roloff, carola.roloff@brghamburg.de

Buddhisstischer Religionsunterricht – Carola Roloff / Thorsten Knaut (Hrsg)

Buddhistischer Religionsunterricht – Carola Roloff / Thorsten Knaut (Hrsg)

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