Bestattungswesen
Unterschiedliche Kulturen und Religionen haben ihre eigenen Gepflogenheiten, wenn es um Bestattungen geht. Das deutsche Friedhofsrecht orientiert sich in Vielem an christlichen Traditionen der Vergangenheit. In Deutschland gibt es den Friedhofszwang: Tote dürfen nur auf eigens ausgewiesenen Grabfeldern bestattet werden. Friedhofssatzungen machen enge Vorgaben für die Ausmaße und die Gestaltung von Gräbern.
In einigen Städten gibt es Friedhofsbereiche, die für bestimmte buddhistische Zuwanderer sowie ihre Nachkommen reserviert sind – unter anderem das Grabfeld für vietnamesische Buddhisten in Hamburg-Öjendorf. In Berlin sowie, seit einigen Monaten, in Dresden gibt es Grabanlagen für Buddhisten verschiedener Konfessionen.
Buddhisten in Hamburg wünschen sich ein Grabfeld, wo sie, ungeachtet der jeweils eigenen Tradition, nach buddhistischen Riten bestattet werden können. Dabei sind eine eigenverantwortliche Gestaltung der Grabstätten ebenso wünschenswert wie die Bereitstellung von Streuwiesen sowie die Möglichkeit zur Errichtung von Denkmälern und Stupas. Auch über die Zulassung von Sitzsärgen zur Aufbahrung und Bestattung in Meditationshaltung sollte nachgedacht werden.
Ein sorgfältiger Umgang mit dem Leichnam in den Tagen nach dem Tod hat für Buddhisten eine hohe Bedeutung. Da nach buddhistischer Auffassung nicht selten das Bewusstsein des Verstorbenen für eine Übergangszeit mit dem Körper verbunden ist, sollen nach Möglichkeit unnötige Berührungen und Verrichtungen des Leichnams vermieden werden. In buddhistischen Ländern sind Aufbahrungen für drei oder mehr Tage im privaten Umfeld oder in buddhistischen Tempeln durchaus üblich. Auch für Buddhisten in Deutschland sollte dies grundsätzlich erlaubt werden.
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