Immobilien und Baurecht

Buddhistische Vereinigungen in Hamburg nutzen längst nicht mehr nur gemietete Räumlichkeiten, sondern verfügen inzwischen vielfach über Grundbesitz. Die eigenen Immobilien bilden die Basis für die öffentliche Wahrnehmung der Zentren und repräsentieren die gesellschaftliche Verantwortung, die sie inzwischen übernommen haben. Die Wahrung der Besitzstände ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherung der zukünftigen Arbeit und der Weiterentwicklung der Aktivitäten der buddhistischen Zentren. Wir meinen: Es dient dem Gemeinwohl, wenn religiöse buddhistische Strukturen nach außen erkennbar sind. Überdies bringen die Bauten den Anspruch auf Gleichberechtigung mit anderen Religionsgemeinschaften zum Ausdruck.

Buddhistische Vereinigungen nutzen und unterhalten unter anderem Versammlungs- und Meditationshallen, Tempel, klösterliche Einrichtungen für Ordinierte, Wohngebäude für Laienbuddhisten, Seminarräume und Zurückziehungsstellen für meditative Klausuren. Äußerer Ausdruck von Respekt für den historischen Buddha, seine Lehre und der buddhistischen Gemeinschaft sind unter anderem Stupas, Buddhastatuen, Schreine und buddhistische Segensfahnen. Für die Zukunft sind der Bau und Betrieb von buddhistischen Hospizen oder Kindertageseinrichtungen denkbar.

In der stark verdichteten Stadt Hamburg ist es nicht immer leicht, für Bauvorhaben dieser Art an Grundstücke heranzukommen. Auch die berechtigten Interessen von Anwohnern sind zu berücksichtigen. Sie sollen bei der Planung von Bauvorhaben buddhistischer Zentren mitreden können. Bei Bau und Betrieb buddhistischer Einrichtungen sind uns ein gedeihliches Miteinander mit der Bevölkerung in der jeweiligen Umgebung sehr wichtig.

 

Rufen Sie uns an:
040 - 644 922 50
Schreiben Sie uns:
hallo@brghamburg.de
Besuchen Sie uns
bei facebook