Staatsvertrag

In Hamburg gibt es Verträge, die das Verhältnis zwischen dem Senat und einzelnen Religionsgemeinschaften regeln. Diese werden Staatsverträge oder auch Grundlagenverträge genannt. In ihnen wird definiert, wie die jeweiligen Parteien zueinander stehen und welche Vereinbarungen in speziellen Angelegenheiten bestehen. Letzteres kann sich auf unterschiedliche Themenbereiche beziehen, wie z.B. den Religionsunterricht, das Baurecht oder die Seelsorge. Da die Religionsgemeinschaften unterschiedliche Bedürfnisse haben, unterscheiden sich diese Verträge voneinander.

Staatsverträge hat die Stadt Hamburg bisher mit den christlichen Kirchen, der jüdischen Gemeinde und den Vertretern des Islam und der Aleviten abgeschlossen. Sie sind i.d.R. das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses, im Verlauf dessen die erörterten Themen intensiv diskutiert werden. Es gibt in Hamburg auch Religionsgemeinschaften, die bisher keinen Vertrag mit dem Senat haben. Dazu zählen u.a. die Buddhisten und Hindus. In den Bereichen, in denen es vertragliche Vereinbarungen gibt, bestehen Vorteile für die jeweilige Religionsgemeinschaft. Beim Thema Religionsunterricht z.B. werden Gemeinschaften teilweise von staatlichen Gremien ausgeschlossen, wenn diese keinen Staatsvertrag abgeschlossen haben.

Abgesehen von den bisher genannten Themenbereichen gibt es auch noch eine allgemeine Bedeutung, die sich aus dem Abschluss eines solchen Vertrages ergibt. Er stellt eine Art öffentliche Anerkennung dar, dass die Religionsgemeinschaft eine relevante Rolle in der Gesellschaft spielt und dass deren Anliegen es wert sind, vertraglich geregelt zu werden – und nicht Gegenstand behördlichen Ermessens bleiben. Das spielt ebenfalls unter Integrationsgesichtspunkten eine wichtige Rolle, da es auch um viele Tausend asiatische Buddhisten geht, die hier eine Heimat gefunden haben und denen durch die Anerkennung ihrer Religion zugleich eine starke gesellschaftliche Anerkennung zuteil wird.

Aus diesem Grund hat sich im Frühjahr 2014 eine Arbeitsgemeinschaft aus Vertreterinnen und Vertretern einiger buddhistischen Zentren gebildet. Diese ist nach und nach angewachsen und repräsentiert inzwischen einen bedeutsamen Teil der organisierten Buddhisten in Hamburg. Wir haben uns intensiv mit dem Thema Staatsverträge befasst und unsere Positionen in Bezug auf für uns wichtige Themenfelder formuliert. Die ersten Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern des Senats haben stattgefunden und werden weitere nach sich ziehen.

An dieser Stelle werden wir regelmäßig über den Fortgang unserer Verhandlungen mit dem Senat berichten…

 

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