Über uns

Die Buddhistische Religionsgemeinschaft Hamburg e.V. ist ein Bündnis von etablierten buddhistischen Gemeinschaften unterschiedlicher Traditionen. Wir haben uns konstituiert aus der Arbeitsgemeinschaft Buddhistischer Zentren und Gruppen in Hamburg, die seit Jahrzehnten die öffentlichen Vesakh-Feierlichkeiten in der Hansestadt organisiert und im Jahre 2006 gemeinsam die Jubiläumsbroschüre „100 Jahre Buddhismus in Hamburg“ herausgegeben hat.

Seit dem Frühjahr 2014 finden regelmäßige Arbeitstreffen statt, mit dem Ziel einen Staatsvertrag zwischen Buddhisten und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg abzuschließen. In der „Buddhistischen Religionsgemeinschaft Hamburg“ sind die führenden buddhistischen Vereine und Gruppen in Hamburg beziehungsweise ein Großteil der hier lebenden deutschen und asiatischen Buddhisten vertreten.

Wir arbeiten mit hinduistischen Religionsgemeinschaften zusammen, die unter dem Dach des „Zentralrates der hinduistischen Gemeinschaften in Hamburg“ ebenfalls einen Grundlagenvertrag mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg anstreben.

Am 06.05.2017 wurde der Verein „Buddhistische Religionsgemeinschaft Hamburg e.V.“  gegründet und am 03.08.2017 unter der VR-Nummer 23362 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Seit dem 12.09.2017 ist der Verein wegen Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) vom Finanzamt Hamburg-Nord als steuerbegünstigt anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Ein entsprechendes Vereinskonto befindet sich bei der GLS Gemeinschaftsbank eG, Bochum.
BLZ: 43060967. BIC: GENODEM1GLS.
Kontoinhaber: Buddhistische Religionsgemeinschaft Hamburg e.V.
Konto-Nr.:  IBAN: DE86 4306 0967 2072 0347 00

Mitgliedschaft:
(1) Mitglied können alle buddhistischen Gemeinschaften werden, die
1. in Hamburg ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung haben und in Hamburg
regelmäßig Veranstaltungen anbieten,
2. eine Personengesellschaft oder eine juristische Person sind,
3. mindestens 7 natürliche Personen als Mitglieder besitzen,
4. keiner nicht-buddhistischen Religionsgemeinschaft angehören und
5. die vorstehend in den §§ 2 und 3 aufgeführten Inhalte verbindlich anerkennen.
(2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die Satzung und eine Erklärung beizufügen, dass die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt sind. Die Aufnahme bedarf eines Beschlusses der  Mitgliederversammlung und wird mit diesem wirksam.

Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 250,- Euro pro Jahr. Weitere Regelungen finden sich in der  Satzung des Vereins.

 

 

Gründungsversammlung der Buddhistischen Religionsgemeinschaft Hamburg am 06. Mai 2017.

Rufen Sie uns an:
040 - 644 922 50
Schreiben Sie uns:
hallo@brghamburg.de
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