BRG Mitgliedsgemeinschaft SGI-D als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) anerkannt
Die hessische Landesregierung hat der Soka Gakkai in Deutschland am 4. Mai 2023 den Körperschaftsstatus verliehen. Damit ist die Soka Gakkai die erste buddhistische Religionsgemeinschaft in Deutschland, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurde.
Die Soka Gakkai in Deutschland unterstützt Menschen in der Ausübung und dem Studium des Nichiren-Buddhismus und fördert das Verständnis des Buddhismus in der deutschen Gesellschaft. Sie ist Teil der weltweiten Religionsgemeinschaft Soka Gakkai, die sich für Frieden, Kultur und Erziehung einsetzt. Alle Aktivitäten der Soka Gakkai wurzeln in der Überzeugung vom grenzenlosen Potenzial eines jeden Menschen und der Wertschätzung allen Lebens. Vielfalt ist ein besonderes Merkmal der Soka-Gakkai-Gemeinden und Ausdruck ihres weltbürgerlichen Denkens und Handelns.
In Hamburg ist die Soka Gakkai in Deutschland seit der Gründungsphase Mitglied der Buddhistischen Religionsgemeinschaft Hamburg (BRG).